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Bildrechte – Eventfotografie

Eventfotografie Augenoptiker

Bildrechte und Einwilligung bei Bildveröffentlichungen in der Eventfotografie sind Bestandteile dieses Artikels.

Bei den Auftragsarbeiten im Bereich Eventfotografie geht es auch immer um das Thema der Bildrechte und ob aufgenommene Personen einer Veranstaltung auch mit dem Foto im Internet veröffentlicht werden dürfen. Als ich bei einen meiner Auftragsarbeiten feststellte, dass meine Bilder auch für werbliche Zwecke im Print Bereich veröffentlicht wurden ohne mich als Urheber zu benennen, tauschte ich mich mit Christian Eggers aus, der sich spezialisiert hat auf Beratung und Schulung im Bereich des digitalen Bildrechtemanagements. Ich konnte Christian gewinnen, zu diesen Themen auch einmal einen Fachbeitrag in  meinem Blog zu schreiben

Es ist immer sehr schwierig auch für uns Fotografen in Zusammenarbeit mit der beauftragten Marketingabteilung die grundsätzlich erforderlichen Einwilligungen fotografierter Personen für eine Veröffentlichung zu erhalten. Christian`s Artikel gibt Auskunft über die Möglichkeit und Grenzen der Veröffentlichung von Personenbildnissen im Rahmen der Eventfotografie.

Bildrechte – Einwilligung bei Fotoaufnahmen von Personen

Ohne Einwilligung geht fast nicht. Personenbildnisse bedürfen der Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung. Dieser Grundsatz ist als ein Persönlichkeitsrecht „Recht am Bild“ in § 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) verankert. Hat ein Pressefotograf im Rahmen einer zeitgeschichtlichen Berichterstattung über eine Versammlung noch die durch die in § 23 KUG geregelten Spielräume der Bildnisfreiheit, so sieht das für einen Eventfotografen in der Regel meist anders aus: Die Fotoveröffentlichungen durch das Unternehmen dienen überwiegend werblichen Zwecken. Kein Mensch muss sich gefallen lassen, ohne seine Zustimmung für fremde kommerzielle Interessen mit der Verwendung seines Bildnisses benutzt zu werden.

Einzelfälle der Bildnisfreiheit

Ob neben dem kommerziellen Interesse auch Informationsinteressen mit der Veröffentlichung entsprochen werden, die unter besonderen Umständen eine Einwilligung entbehrlich machen (Bildnisfreiheit nach den Ausnahmen des § 23 KUG), ist immer nur am Einzelfall zu entscheiden. Hier geht es dann um den konkreten Kontext der tatsächlichen Veröffentlichung: Mit welchen Aussagen und in welchem Umfeld erscheint das Personenbildnis? Die Beurteilung sollte im Zweifel einem Juristen überlassen werden.

Wie eingewilligt werden muss

Die Form der Einwilligung hängt von den Funktionen der anwesenden Personen ab. Typischerweise sind auf einem Event drei Personengruppen anzutreffen: Gäste des Events, vom Unternehmen engagierte Personen und Mitarbeitende des Unternehmens.

Einwilligungserfordernis der Gäste

Die nach § 22 KUG vorauszusetzende Einwilligung, kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Der Eventfotograf kann also die Betroffenen fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung ihres Fotos einverstanden sind. Es reicht dann die mündliche Zustimmung. Aber Vorsicht:

Eine wirksame Einwilligung kann nur abgegeben werden, wenn dem Betroffenen auch bekannt ist, wo und wofür die Aufnahme verwendet wird. Bei geplanten Veröffentlichungen im Internet, etwa für Social Media Beiträge, sollte dann auch genau hierfür die Einwilligung eingeholt werden.

In der Praxis ist es ausgesprochen schwierig im Gewühle einer Großveranstaltung eine Rechtssicherheit für die Beteiligten herzustellen. Aus rechtlicher Sicht ist es jedoch wünschenswert, gerade bei einer durch die Marketingabteilung umfassenden Auswertung der Fotos, den Betroffenen um eine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung im geplanten Umfang und für die verschiedenen Medien zu bitten.

Besteht eine Gästeliste, sollten Einwilligungen schon im Vorfeld der Veranstaltung als separat zu unterschreibende Erklärung mit der Anmeldung eingeholt werden. Eine Einwilligungs-Klausel über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gilt als nicht rechtswirksam. Ähnlich verhält es sich auch mit einem am Eingang aufgestellten

Hinweis auf Fotoaufnahmen und deren Veröffentlichung.

Einwilligungserfordernis der Mitwirkenden

Mitwirkende Personen sind Personen, die nicht vom Unternehmen angestellt sind, sondern nur für die Durchführung des Events engagiert wurden. Beispiele hierfür sind Musikgruppen und andere Künstler. Hier besteht kein Schriftformerfordernis und es kann sogar durch ein „zustimmendes Verhalten“ eingewilligt werden, wenn dem Mitwirkenden zuvor aus den Umständen der Veranstaltung deutlich werden konnte, dass Personenbildnisse veröffentlicht werden. Der Bundesgerichtshof hat dieses im sogenannten „Hostessen-Fall“ entschieden. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist es jedoch sinnvoll bei Vertragsabschluss auch die Nutzung von Personenbildnissen der engagierten Personen schriftlich zu regeln.

Einwilligung der Mitarbeitenden

Eine bedeutsame Ausnahme zur Formfreiheit hat das Bundesarbeitsgericht für Arbeitnehmer aufgestellt. Die Einwilligung der Mitarbeitenden in die Bildveröffentlichung durch das Unternehmen muss auf freiwilliger Basis und schriftlich erfolgen. Diese Entscheidung hat natürlich auch Auswirkungen für die Mitarbeitenden eines Unternehmens, die dienstlich an einem Event ihres Unternehmens mitwirken (hierzu ausführlich: http://nordbild.com/mitarbeiterfotos/). Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Erstellung und Veröffentlichung des Mitarbeiterfotos aus einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung hervorgeht. So z. B. wenn die Person als Pressesprecher das Unternehmen in der Öffentlichkeit repräsentiert.

Fotografische Möglichkeiten

Was ist zu tun, wenn die notwendigen Einwilligungen nicht einholbar sind? Nur dann, wenn die gezeigten Personen auch erkennbar sind, handelt es sich um ein Bildnis im Sinne des § 22 KUG, für dessen Veröffentlichung die Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist. Werden Personen so abgebildet, dass sie nicht identifizierbar sind, bedarf es auch zur Veröffentlichung keiner Einwilligung.

Erkennbarkeit und Atmosphäre

Für einen professionellen Fotografen ist es kein Problem mit wenigen technischen und gestalterischen Kniffen die Atmosphäre eines Events so einzufangen, ohne dass Personen erkennbar sind. So kann z. B. Gegenlicht für Silhouetten genutzt werden oder es können über Langzeitbelichtungen Bewegungsunschärfen nutzbar gemacht werden. Auch das Spiel mit langen Brennweiten bei offener Blende erlaubt es bewusst

Personen „verschwimmen“ zu lassen und den Fokus dabei auf eine Person zu legen, die in die Veröffentlichung eingewilligt hat.

Symbolfotos

Insbesondere für „Teaser“ bei Internetveröffentlichungen auf der Unternehmenshomepage und für die Social Media Arbeit eignen sich Fotos, die mehr symbolhaft als dokumentarisch das Geschehen zeigen. So können auch Details sehr wirkungsvoll ein Bild des Events abgeben. Ein Beispiel wäre dafür, ein Sektglas in Nahaufnahme, in dem sich die belebte Räumlichkeit spiegelt. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Fazit

Wegen der werblichen Funktion der Eventfotografie ist es notwendig die Einwilligungen der Betroffenen zur Bildnisveröffentlichung einzuholen. Ob ausnahmsweise eine Bildnisfreiheit nach § 23 KUG besteht, kann immer nur im Einzelfall aus den Umständen der Veranstaltung und dem konkreten Veröffentlichungszusammenhang geschlossen werden. Der Einwilligende muss wissen, in welchem Umfang und für welche Medien er sein Bildnis zur Veröffentlichung freigibt. Einwilligungen können nicht auf der Grundlage von AGB eingeholt werden. Mitarbeitende müssen schriftlich einwilligen. Durch fotografische Gestaltung können immer auch anonymisierte Personenfotos hergestellt werden. Fotografen und Veranstalter sollten im Vorfeld klären, wer Einwilligungen einholt und in welchem Umfang sie eingeholt werden.

Christian Eggers, Nordbild.com

Der Autor hat sich auf die Schulung und Beratung von Unternehmen im digitalen Bildrechtemanagement spezialisiert und ist als Dozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen tätig.

Weitere Beiträge findet ihr auch hier auf dem Blog von Christian Eggers: http://nordbild.com/blog/

Fotografische Möglichkeiten Ihre Veranstaltung, Messe, Kongress oder Event mit emotionalen Fotos abzulichten gibt es hier: