Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jens Braune – Event- und Businessfotografie, Stand Dezember 2024

1. Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Jens Braune (nachfolgend
„Fotograf“ genannt) mit seinen Kunden abschließt. Sie regeln die Erbringung von Fotodienstleistungen im Bereich Event- und Businessfotografie und gelten auch dann, wenn der Kunde eigene Bedingungen verwendet, sofern der Fotograf diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsbeschreibung
Der Fotograf bietet die Erstellung und Bearbeitung von Fotografien im Rahmen von Veranstaltungen, Events und Messen sowie Businessaufträge an. Art, Umfang und Ausführung der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Parteien.

3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Fotografen annimmt. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies ist auch via E-Mail möglich.

4. Honorare und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarte Vergütung umfasst die im Vertrag beschriebenen Leistungen, Lizenzen, Neben- und Drittkosten (z.B. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomiete, etc.).
4.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Änderungsverlangen des Kunden führen zu Mehrkosten.
4.4 Der Fotograf ist berechtigt, vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung von 50 % des Honorars zu verlangen. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Arbeiten fällig.
4.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Danach gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 5% p.a. über dem Basiszinssatz.
4.6 Sollte zwischen dem Fotografen und dem Kunden keine ausdrückliche Honorarvereinbarung getroffen worden sein, gilt im Zweifel die Vergütung gemäß den jeweils gültigen Vergütungssätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) als vereinbart. Diese Vergütungssätze stellen branchenübliche Standards dar.

5. Rücktritt und Stornierung
5.1 Storniert der Kunde den Auftrag, so gilt:
– Bis 30 Tage vor dem Termin: keine Kosten,
– Bis 21 Tage vor dem Termin: 50 % des Honorars,
– Bis 14 Tage vor dem Termin: 70 % des Honorars,
– Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100 % des Honorars, jeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.
5.2 Sollte der Fotograf den Auftrag aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) nicht ausführen können, bemüht er sich um eine angemessene Ersatzlösung. Ein Anspruch auf Ersatz besteht jedoch nicht.
5.3 Sollte der Kunde den Termin verschieben, fällt eine Pauschale von 20% des Honorars zzgl. MwSt. an.

6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Das Urheberrecht an den erstellten Fotografien verbleibt beim Fotografen. Der Fotograf wird branchenüblich genannt – © Jens Braune del Angel.
6.2 Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich im Auftrag vereinbarten Zweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung und Verwendung erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen bzw. ein neues Angebot.
6.3 Die Bearbeitungen oder die Weitergabe der Rechte bzw. Fotos an Dritte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen.
6.4 Soweit nicht anders im Auftrag vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Herausgabe der Roh-, Quelldaten, Negative oder Datenträger.
6.5 Der Fotograf ist berechtigt, mit den Fotografien für sich und seine Dienstleistung zu werben.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde sorgt dafür, dass der Fotograf Zugang zu den Räumlichkeiten und Veranstaltungsorten hat. Einschränkungen vor Ort (z. B. Sicherheitsauflagen) sind im Vorfeld mitzuteilen.
7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen aller beteiligten Personen für Fotoaufnahmen und deren Nutzung und Verwertung eingeholt werden.
7.3 Der Kunde stellt sicher, dass Personen vorab über die geplante Aufnahme und mögliche Veröaentlichung informiert sind.
7.4 Der Kunde haftet für Schäden, die dem Fotografen durch die Missachtung dieser Mitwirkungspflichten entstehen.

8. Abnahme und Gewährleistung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen erbrachten Leistungen (z. B. Fotografien oder andere vereinbarte Arbeiten) innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe zu prüfen.
8.2 Mängel oder Beanstandungen sind dem Fotografen innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten die Leistungen als abgenommen.
8.3 Weist die erbrachte Leistung wesentliche Mängel auf, ist der Fotograf berechtigt, nach seiner Wahl eine kostenlose Nachbesserung oder eine Neuanfertigung vorzunehmen.
8.4 Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie für den Fotografen unverhältnismäßig, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Honorars verlangen.
8.5 Mängel, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden (z. B. unzureichende Mitwirkung, fehlerhafte Angaben), begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
8.6 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf subjektive Geschmacksfragen oder Abweichungen von vorherigen Mustern oder Beispielen, sofern die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen erbracht wurden.

9. Haftung
9.1 Der Fotograf haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Fotografen oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Fotograf nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) betroaen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Für den Verlust von Fotografien nach Übergabe an den Kunden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Für Schäden, die durch Datenverlust oder technische Defekte entstehen, haftet der Fotograf nur, soweit diese nicht durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden und der Kunde angemessene Maßnahmen zur Datensicherung getroaen hat. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
9.4 Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie beispielsweise:
– Naturkatastrophen (z. B. Sturm, Überschwemmungen),
– technische Defekte, die nicht vorhersehbar oder trotz angemessener Vorkehrungen nicht vermeidbar waren (z. B. Ausfall von Speichermedien, Kamera- oder Ausrüstungsschäden),
– Stromausfälle oder Internetausfälle,
– andere unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, behördliche Maßnahmen oder Streiks.
In solchen Fällen ist der Fotograf berechtigt, den Termin zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
9.5 Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften keine zwingende Haftung vorsehen.
9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Fotografen.

10. Vermittlung von weiteren Dienstleistern
10.1 Der Fotograf kann auf Wunsch des Kunden andere Dienstleister, wie z. B. Videografen, Stylisten, oder Eventplaner, empfehlen oder den Kontakt zu diesen herstellen. Dies erfolgt ausschließlich als unverbindliche Vermittlungsleistung.
10.2 Ein Vertragsverhältnis über die Leistungen dieser Dritten kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Der Fotograf ist nicht Partei dieses Vertrages und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch den vermittelten Dienstleister.
10.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters (z. B. Preise, Verfügbarkeit, Leistungsumfang) zu prüfen und direkt mit diesem zu klären.
10.4 Der Fotograf haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder sonstige Leistungsstörungen, die durch die beauftragten Dritten verursacht werden.

11. Datenschutz
11.1 Der Fotograf verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung zu nutzen und die Datenschutzvorgaben (DSGVO) einzuhalten.
11.2 Der Kunde stellt sicher, dass die betroffenen Personen über die Datennutzung informiert und einverstanden sind.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für die Leistungen ist der Geschäftssitz des Fotografen.
12.2 Für Streitigkeiten gilt deutsches Recht.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.

13. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.